Tagespflegeperson

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson:

  • Freude daran, mit Kindern Zeit zu verbringen und sie ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten zu dürfen
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
  • Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, an der Qualifizierung teilzunehmen und sich regelmäßig fortzubilden
  • Freude daran, sich die Arbeitszeit selbstständig einteilen zu können
  • Lust auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern, der Fachberatung Kindertagespflege und dem Landratsamt des Landkreises Heidenheim
  • Rückhalt in der eigenen Familie und Unterstützung bei der neuen Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mindestens Hauptschulabschluss 
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Sprache und Schrift auf Niveaustufe B2 oder höher (entspricht selbstständiger Sprachanwendung und einem sehr guten Sprachverständnis)
  • In den Räumen der Kindertagespflege wird nicht geraucht

 Weitere  Voraussetzungen finden Sie unter dem Punkt Pflegeerlaubnis.