Tagespflegeperson
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson:
- Freude daran, mit Kindern Zeit zu verbringen und sie ein Stück auf ihrem Lebensweg begleiten zu dürfen
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, an der Qualifizierung teilzunehmen und sich regelmäßig fortzubilden
- Freude daran, sich die Arbeitszeit selbstständig einteilen zu können
- Lust auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern, der Fachberatung Kindertagespflege und dem Landratsamt des Landkreises Heidenheim
- Rückhalt in der eigenen Familie und Unterstützung bei der neuen Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater
- Mindestalter 18 Jahre
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Sprache und Schrift auf Niveaustufe B2 oder höher (entspricht selbstständiger Sprachanwendung und einem sehr guten Sprachverständnis)
- In den Räumen der Kindertagespflege wird nicht geraucht
Weitere Voraussetzungen finden Sie unter dem Punkt Pflegeerlaubnis.