Kindertagespflege kann mehr

Finanzierung

Die Finanzierung einer Tagespflegeperson wird in der Regel über das Jugendamt gefördert und abgewickelt.

Kindertagespflege Heidenheim - Finanzierung

Finanzierung über das Jugendamt …

Die Tagespflegeperson erhält die Geldleistung für die nachgewiesene Betreuung direkt vom Jugendamt ausbezahlt (7,50 € pro Kind und Stunde).

Vor Betreuungsbeginn reichen die Eltern den „Antrag auf Jugendhilfe gemäß § 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege“ sowie alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Arbeitszeitnachweise, Einkommensnachweise etc.) beim Jugendamt ein und weisen damit ihren Bedarf nach.

Bei Kindern zwischen dem 1. und 3. Geburtstag kann Kindertagespflege unabhängig von einem beruflichen oder sonstigen Bedarf für bis zu 30 Stunden pro Woche gefördert werden.

Der monatliche Kostenbeitrag der Eltern wird an das Jugendamt gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Betreuung, der Höhe des Einkommens und dem Alter des Kindes. Hierzu erhalten die Eltern einen Bescheid.

Private Finanzierung …

Wird die Bezahlung zwischen Tagespflegeperson und Eltern privat geregelt, muss ein Stundensatz ausgehandelt werden. In der Regel orientiert man sich an dem Stundensatz des Jugendamtes (7,50 €).

Finanzierung bei Anstellung…

Bei der Betreuung im Haushalt der Kinder im Angestelltenverhältnis gilt der Mindestlohn (12,42 €), unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder.