Kindertagespflege kann mehr
Qualitätsaspekte der Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege?
- familiär
- individuell
- flexibel
- fördernd
- verlässlich
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und öffentlich geförderte Betreuungsform im familiennahen Umfeld für Kinder von 0 bis 14 Jahren.
Kindertagespflege kann in Anspruch genommen werden:
- für Kinder bis zum 1. Geburtstag, wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird (Berufstätigkeit, Ausbildung, Weiterbildung, Sprachkurs etc.)
- für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Bei einem Betreuungsbedarf bis zu 30 Stunden pro Woche kann Kindertagespflege in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Berufstätigkeit o. Ä. nachgewiesen werden muss.
Liegt der Betreuungsbedarf über 30 Stunden pro Woche, müssen die Eltern den Bedarf nachweisen (wie oben).
- für Kinder ab dem 3. bis zum 14. Geburtstag ergänzend vor und/oder nach den Öffnungszeiten von Kindergarten und Schule. Hier muss der Bedarf ebenfalls nachgewiesen werden.