Wahl zum Landeselternbeirat
Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) wurde zum 23.11.2024 geändert. Im §5b ist nun erstmalig gesetzlich verankert, dass beim Landeselternbeirat in der Kindertagesbetreuung nun auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, aufgestellt und gewählt werden können. Der Landeselternbeirat vertritt die Interessen der Eltern sowie die Interessen der Kinder. Der LEBK besteht aus höchstens zwanzig Mitgliedern. Davon erhält die Kindertagespflege erstmalig zwei Plätze. Die Amtszeit beginnt am 01. April 2025 und beträgt zwei Jahre. Die gewählten Vertreterinnen sind Frau Natascha Höh aus Lichtenstein und Frau Jun.-Prof. Dr. Cora Parrisius aus Backnang.
Weitere Informationen zum Landeselternbeirat und die Kontaktmöglichkeit finden Sie unter https://www.lebk-bw.de/