Tagespflegeperson

Pflegeerlaubnis

Kriterien und Voraussetzungen

Kindertagespflege Heidenheim - Tageseltern - Pflegeerlaubnis

Selbstständig tätige Tagespflegepersonen, die folgende Kriterien erfüllen, benötigen eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt:

  • Sie betreuen in Ihrem Haushalt gegen Entgelt ein oder mehrere Tageskind/er,
  • mehr als 15 Stunden in der Woche,
  • und länger als insgesamt 3 Monate.

Voraussetzungen für den Antrag einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII:

  • Erfolgreicher Abschluss des 1. Kurses (genaue Informationen finden Sie hier)
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren
  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aller Familienmitglieder
  • Kindernotfallkurs (Erste Hilfe am Kind)
  • Hausbesuch einer Fachkraft des Kindertagespflegevereins
  • Hausbesuch einer Fachkraft vom Pflegekinderdienst

Nach Abschluss von Kursblock 1 bzw. der Erteilung der Pflegeerlaubnis muss die Grundqualifizierung (Kursblock 2) innerhalb von 2–3 Jahren abgeschlossen werden. Danach sind 20 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen jährlich verpflichtend. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Nachfrage direkt vom Verein.

Kosten:

Für die Beantragung einer Pflegeerlaubnis entstehen noch folgende Kosten:

  • Kurs: Erste Hilfe am Kind (ca. 50 €)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (ca. 13 € pro im Haushalt lebender, volljähriger Person)
  • außerdem können evtl. für ärztliche Gesundheitszeugnisse Gebühren entstehen